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Brauchen wir noch einen Frauentag?

  • 30 März 2022
  • Autor: Ernestine Adler
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Am 8. März war es wieder so weit:

In 25 Ländern wurde der Weltfrauentag als gesetzlicher Feiertag begangen. In Deutschland war es lediglich Berlin, nächstes Jahr kommt noch Mecklenburg-Vorpommern dazu. Im übrigen Land gab es hier und da eine Kundgebung, meistens wurde der Tag aber belächelt. Sogar die meisten Berliner gaben sich eher amüsiert über diesen zusätzlichen Feiertag. Dabei hat er eine über hundertjährige Tradition. Und all seine Ziele sind auch hierzulande noch nicht erreicht.

Wir haben recherchiert: Er entstand als Initiative sozialistischer Organisationen in der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg im Kampf um die Gleichberechtigung, das Wahlrecht für Frauen sowie die Emanzipation von Arbeiterinnen. Der erste Frauentag wurde am 19. März 1911 in Dänemark, Deutschland, Österreich-Ungarn und der Schweiz gefeiert. 1921 wurde sein Datum durch einen Beschluss der Zweiten Internationalen Konferenz kommunistischer Frauen in Moskau endgültig auf den 8. März gelegt. Dieses Datum wählten auch die Vereinten Nationen 1975 zum Tag der Vereinten Nationen für die Rechte der Frau und den Weltfrieden und richteten dazu eine Feier aus.

111 Jahre also – und kein bisschen weiter? Doch: Das Wahlrecht ist – in Europa wenigstens – durchgesetzt. Immerhin: Erst am 27. November 1990 gab das Schweizer Bundesgericht den Frauen aus dem Kanton Appenzell Innerrhoden Recht und der Kanton musste als letzter das Stimmrecht für Frauen auf kantonaler Ebene einführen.

Aber sonst ist auch in Deutschland in punkto Gleichstellung in Beruf und Gesellschaft noch viel zu tun. Diskriminierung, Sexismus, ungleiche Entlohnung sind hier immer noch gang und gäbe. Auch im vergangenen Jahr lag der durchschnittliche Stundenlohn von Männern 18 Prozent höher als der von Frauen.

Auch im vergangenen Jahr hat erst das Bundesverfassungsgericht eine Hasskampagne im Netz gegen die Grünenpoliti­kerin Renate Künast richtig eingeordnet.

Es war be­stürzend, wie rechtsblind die Justiz anfangs in ei­nem skandalösen Blackout den Hass unter den Schutz der Meinungsfreiheit stellen wollte.„Drecks Fotze“ etwa, ein kaum druckbares Wort, welches das LG Berlin im ersten Durchgang tatsächlich noch für hinnehmbar ge­halten hatte. Oder der Satz „Knatter sie doch mal einer so richtig durch, bis sie wieder normal wird“. Die Kammer in  Berlin hatte den Satz im­merhin als „frauenverachtend“ identifi­ziert.

Für uns von der Partnervermittlung Ernestine kaum zu glauben. (Charakterlich wohl völlig ungeeignetfür den Job)? Aber auch der Bundesgerichtshof, so scheint es, hat noch Nachholbedarf: Als nicht beleidigend und nicht strafbar sahen es die Richter an, wenn ein Mann einer ihm völlig unbekann­ten Frau zwei Mal „Ich will dich f…“ zuruft.

„Eine ehrverlet­zende Kundgabe von Missachtung liegt re­gelmäßig nicht allein in der sexuell moti­vierten Äußerung des Täters. …  denn dafür hätte es zusätzliche Missachtung der persönlichen Ehre gebraucht.“ Eine solche Missachtung, so lernt man in anderen Ur­teilen, wäre es beispielsweise, der Frau Sex gegen Geld anzutragen. Dazu schreibt die Süddeutsche Zeitung. „Frauen als Sexobjekt zu titulieren, ist im BGH-Sinne in Ordnung – solange man sie nicht Hure nennt.“

Und auch im vergangenen Jahr leistete sich der SPIEGEL eine journalistische Entgleisung, die zurecht im Netz heftig kritisiert wurde.

Wir zitieren hier den Blogger Reitschuster.de  vom November 2021: „In der aktuellen Online-Ausgabe des Magazins schreibt die Redakteurin Nicola Abé über den Verkauf von Frauen auf einem traditionellen Heiratsmarkt in Bulgarien. …

Ein Artikel ist es geworden, der sich liest wie aus einer alten deutschen Kolonialfibel, hier nur anstelle der elendsnackten Afrikanerinnen bebildert mit herausgeputzten Frauen auf dem Weg zum Marktplatz, wo ihr Verkauf ansteht.

‚Der Preis hängt davon ab, wie lang ihr Haar ist‘, lautet die Überschrift. Da heißt es dann aus der Feder von Abé ganz unschuldig: Der zukünftige Ehemann und seine Familie wählen eine junge Frau aus, für die ein Preis verhandelt wird.

Dieser hängt davon ab, wie alt sie ist, wie lang ihr Haar ist und wie hell ihre Haut. Das wichtigste Merkmal aber: Sie muss Jungfrau sein.

Vorabgestellt steht da beinahe pflichtschuldig abgeliefert: ‚Die Regeln sind weniger romantisch als strikt patriarchal, aber dieser Einschub ist hier weniger als Kritik gedacht, denn als Alibi für das traditionelle Prozedere.

Kein ernst zu nehmend alarmierendes Wort davon, was mit dem Mädchen tatsächlich passiert, wenn die beschaute ‚Marktware‘ keine Jungfrau mehr ist – sowas findet sich im Spiegel-Artikel nicht.  WIE tief ist dieses Magazin bereits gesunken, fragen wir uns von der Partnervermittlung Ernestine.

Aber eben das ist doch, was so eine Reportage zwingend erfassen muss.“

So weit der Reitschuster – und, wie gesagt:

Recht hat er.

Es ist also längst nicht so, dass man den Weltfrauentag als heitere Folklore abtun könnte. Es bleibt auch bei uns in Deutschland noch viel zu tun.

Wir sollten aber doch akzeptieren, dass es auf dieser Erde auch andere Kulturkreise gibt, die ein anderes Frauenbild haben.

Selbst die katholische Kirche passt ja nicht mehr so recht in unser ‚westliches‘ Wertesystem.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Partnervermittlung ERNESTINE sind jedenfalls sehr sensibel, wenn sie mit diskriminierenden Ansichten oder Gesten konfrontiert werden. Da führen wir ernsthafte Gespräche. Manchmal lehnen wir auch ganz einfach einen Klienten ab.

Damit all die anderen sicher sein können, einen Partner zu finden, der nicht nur zum Weltfrauentag einen ‚Weckruf‘ braucht.

 

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

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Ihre Ernestine Adler

 


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