DIE Verbraucherzentrale Stuttgart ist bekannt für vermehrte Abmahnungen!
- 07 Juli 2024
- Autor: Ernestine Adler
- Kommentare: 0
Warum die Verbraucherzentrale Stuttgart
eine Anwalts-Kanzlei für eine Abmahnung einspannt, bleibt wohl ihr Geheimnis.
LESEN SIE selbst :
Geschäftsmodell Abmahnung ?
https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-verbraucherzentrale-baden-wuerttemberg-durch-rechtsanwaelte-schmid-stillner-irrefuehrung_153709.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/kanzlei-dr-heinz-stillner-mahnt-im-auftrag-der-verbraucherzentrale-b-w-ab_046643.html
3 x der gleiche Anwalt Dr. Stillner – 2 verschiedene Partnervermittlungen
Kanzleien arbeiten für 200 Euro pro Fall, wie in unserem Fall im Auftrag der Verbraucherzentrale Stuttgart
Warum lässt man abmahnen?
Die Möglichkeiten wären
Man ist haushoch überfordert?
Man ist überlastet?
Man ist eng verbandelt mit Kanzleien in Stuttgart, die dringend Aufträge brauchen?
Man hat keine Lust, sich mit Bagatellen zu beschäftigen
Warum verschweigt die Verbraucherzentrale Stuttgart – dass wir von der Partnervermittlung
ERNESTINE nun in BERUFUNG gingen, da wir uns von keiner Verbraucherzentrale den Mund verbieten
lassen.
Warum ging die Verbraucherzentrale nun selbst auch in Berufung? – Ganz einfach -Weil wir bereits in
1. Instanz in wichtigen Teilen unser RECHT bekamen.
Zur allgemeinen Praxis von Abmahnungen sei gesagt:
Anwaltskanzleien haben auch Ihre Kosten und oft zu viele Anwälte und zu wenig Arbeit.
So kassieren diese Anwälte diverser Kanzleien (oftmals)massenhaft Honorare.
Nur als Beispiel:
10 Fälle pro Woche macht 2000 Euro
40 Fälle pro Monat macht 8000 Euro (So ist dann wenigstens die Büromiete für den Monat bezahlt)
Dazu erklärte uns unlängst ein Anwalt den wir bei ERNESTINE gerade vermitteln
-in der Praxis ist es so, dass viele Anwälte nur wenig Einkommen haben.
Es gibt einfach zu viele Anwälte.
So ist es für jedermann leichter zu verstehen, wie die Dinge so „laufen“.
Dies zur Aufklärung, da verschiedene Klienten sich dafür interessierten.
Der Anwalt Tobias Kläner veröffentlichte 2015 folgenden Vorgang.
Es betraf eine andere Partnervermittlung. Aber das GANZE ist lesenswert!!
Neue Abmahnungen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
07.01.2015
1 Minuten Lesezeit
(25)
Meiner Kanzlei liegen zwei weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vor, ausgesprochen durch die Stuttgarter Rechtsanwaltskanzlei Dr. Heinz und Stillner. Abgemahnt wird die angeblich rechtswidrige Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf einem Brieffuß sowie die vermeintliche Verkürzung und unzureichende Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht durch eine Partnervermittlungsagentur im Fernabsatz.
Eine Person, zwei Abmahnungen
Befremden löste hier vor allem der Umstand aus, dass es hier ein und dieselbe Person war, die innerhalb von drei Tagen zwei separate Abmahnungen der Verbraucherzentrale erhielt – jeweils mit eigener Kostenaufforderung.
Warum ein solches Splitting erfolgt ist, kann nicht nachvollzogen werden. Denn ohne weiteres hätten sämtliche der behaupteten Rechtsverstöße in einer einzigen Abmahnung beanstandet werden können. Es muss bezweifelt werden, dass ein solches Verhalten noch im Sinne des – eigentlich angestrebten – Verbraucherschutzes ist.
5.500,00 Euro Vertragsstrafe
In einer der beiden Abmahnungen verlangt die Verbraucherzentrale die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die für den Fall des Verstoßes gegen die jeweiligen Unterlassungsverpflichtungen die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.500,00 Euro vorsieht. Wie ich bereits in einem anderen Artikel hier auf anwalt.de im Zusammenhang mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ausgeführt habe, wird die Forderung nach einer solch hohen Vertragsstrafe von einigen Gerichten als Indiz rechtsmissbräuchlichen Verhaltens bewertet.
Fazit
Vor allem das Splitting der Rechtsverstöße durch die Verbraucherzentrale in zwei separate Abmahnungen begegnet Bedenken. Auch die von der Verbraucherzentrale beanstandeten Rechtsverstöße selbst sind bei weitem nicht so offenkundig, wie dies in den Abmahnungen behauptet wird.
Im letzten Jahr führte meine Kanzlei einen Rechtsstreit vor dem AG Siegburg in einem Sachverhalt, der zuvor auch von der Verbraucherzentrale B-W wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße abgemahnt wurde. Der ehemals abgemahnte Unternehmer gewann die Auseinandersetzung, das Gericht schloss sich der Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale nicht an.
Es empfiehlt sich daher, wettbewerbsrechtliche
Abmahnungen der Verbraucherzentrale B-W
genauer überprüfen zu lassen.
RA Dr.Stephan Schenk berichtet am 14.11.2019
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg aus Stuttgart ist mittlerweile bekannt, dass sie vermehrt Abmahnungen ausspricht. Ihre Abmahnbefugnis leitet Sie aus § 4 UklaG her.
Ausgesprochen werden die Abmahnungen durch die Kanzlei Schmid & Stillner aus Stuttgart. Sachbearbeiter ist Herr Rechtsanwalt Ralf Eckard, der seine Abmahnungen „mit vorzüglicher Hochachtung“ unterzeichnet.
Abgemahnt werden verschiedenen Verstöße im Bereich des AGB Rechts als auch Verstöße nach dem UWG. Wenn beide Bereich betroffen sind, erhalten die Abgemahnten stets zwei Abmahnungen.
Es erübrigt sich jeglicher Kommentar.
Lindau, 8.Juli 2024
E. Adler
www.pvernestine.de
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