„Das Schlafzimmer als gefährlicher Ort“
- 19 Jul 2016
- Autor: Ernestine Adler
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So überschreibt Sabine Rückert in „Der ZEIT“
einen Kommentar zur Reform des Sexualstrafrechts. Und es geht gleich polemisch weiter: „Was leidenschaftliche Liebesnacht und was Vergewaltigung war, definiert die Frau künftig am Tag danach! Noch vor der Sommerpause soll eine unnötige und verhängnisvolle Verschärfung des Sexualstrafrechts durchgepeitscht werden:“
Da sollten wir, als erfahrene Partnervermittlung, der das Schlafzimmer „heilig“ ist, aufhorchen.
Was ist passiert? Die Politik wurde nach den Kölner Sylvester Ereignissen aufgeschreckt. Plötzlich sah man sich heftiger Kritik ausgesetzt, weil angeblich der Paragraf 177 Strafgesetzbuch, der sexuelle Nötigung und Vergewaltigung unter Strafe stellt, nicht ausreicht. Bislang musste ein Täter Gewalt angewandt, sein Opfer bedroht oder dessen schutzlose Lage ausgenutzt haben, um sich strafbar zu machen. Das ging den Kritikern nicht weit genug. Sie beklagen, dass Fälle straflos bleiben, in denen „das Opfer mit Worten widerspricht, vom Täter überrascht wird, aus Angst erstarrt ist und sich nicht wehrt, körperlichen Widerstand als aussichtslos erachtet oder befürchtet, sich dadurch weitere gravierende Verletzungen zuzuziehen“.
Schön und gut. Jetzt soll es also heißen „Nein heißt nein!“
Bisher scheiterten viele Verfahren unbefriedigend. Einfach, weil es hier um Handlungen geht, die sich hinter verschlossenen (Schlafzimmer)-Türen abspielen. Wo Aussage gegen Aussage steht. Und das Gericht immer entscheiden muss, wer glaubhafter ist. Wer Opfer und wer Täter ist.
Das wird mit dem neuen Gesetz nicht besser.
Denn wie soll ein Opfer jemals beweisen, dass es „erkennbar“ keinen Sex wollte? Wie soll man einem Beschuldigten nachweisen, dass er das „Nein“ erkannt hat? Es bleibt doch weiterhin der subjektive Eindruck des Gerichts.
„Man kann nicht ausschließen, dass es zu falschen Anschuldigungen und vereinzelt auch zu Fehlurteilen kommen wird“, resümiert die Tanja Rest in der Süddeutschen Zeitung und sie fährt fort: „Dies allerdings gilt nicht nur für Paragraf 177, sondern für das ganze Spektrum des Strafrechts. Am Ende bleibt es eine Abwägungssache.“ Und sie schließt: „Es besteht Grund zur Hoffnung, dass schon der Austausch von Argumenten etwas bewirkt hat. Dass mancher kapiert hat, dass ein Griff an den Hintern kein Kompliment ist und ein Nein kein Vielleicht. Die neuen Paragrafen geben hier lediglich ein Drohpotenzial hinzu: Wer jemanden gegen dessen „erkennbaren Willen!“ zum Sex nötigt, wird bestraft. Wer jemanden begrapscht, macht sich der sexuellen Belästigung schuldig und wird bestraft. Trotz aller Vorbehalte. Das war überfällig.“
Elisabeth Kaufmann, eine Sozialpädagogin, die jahrelang als Schöffin einem Jugendgericht beigeordnet war, erklärte uns auf Anfrage: „Mir ist es wichtig, dass der Täter künftig nicht so leicht davon kommt. Und das Strafmaß bei einem Schuldspruch deutlich erhöht werden kann.“
Dem können wir uns anschließen. Und wir als erfahrene Partnervermittlung ERNESTINE können IHNEN versprechen, dass weder Täter noch Opfer in unserer langen Erfolgsgeschichte aufgetaucht sind.
Wir hören nur von Schlafzimmern als Orten des Glücks.
Ihre Ernestine Adler
Lassen Sie uns einfach mal telefonieren ob es auch für SIE
den Richtigen/die Richtige gibt.
Mobbing in der Partnervermittlungs-Branche
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